Only tax – Ihr Partner für zuverlässige Lösungen bei Ihren internationalen Steuerfragen

Only tax – Ihr Partner für zuverlässige Lösungen bei Ihren internationalen Steuerfragen

Only tax – Ihr Partner für zuverlässige Lösungen bei Ihren internationalen Steuerfragen

Wir erledigen es schnell

Unsere Kunden erhalten am häufigsten
bei der Steuerrückerstattung 703 – 5.041 €.
Schließen Sie sich ihnen an.

Hilfsbereiter Ansatz

Es ist einfacher, als Sie denken!
Wir helfen Ihnen beim gesamten
Prozess, Schritt für Schritt.

Sorgenfrei

Wir erledigen alles Notwendige für Sie,
einschließlich der Kommunikation mit den Behörden.

Fachkompetenz und Qualität

Wir bieten unsere Dienstleistungen seit
2008 an und bereits 78.305 Personen
wie Sie haben sie genutzt.

STEUERRÜCKERSTATTUNG AUS ÖSTERREICH (Selbstständige – Pflegekräfte)

Bearbeitung des Antrags innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Eingang des Antrags

Übersicht Ihrer SVS-Zahlungen

Weitere Kommunikation mit der Behörde (z. B. Antwort auf eine Anfrage zur Ergänzung von Informationen) ist gemäß der aktuellen Preisliste kostenpflichtig.

Slowakische Steuererklärung

Anforderung des Formulars E9 (EU/EWR) vom slowakischen Finanzamt

Antrag auf Vergabe einer Steuernummer (unbeschränkte Steuerpflicht)

149,- €

Vorauszahlung (nach Antragstellung)

PREISLISTE ZUSÄTZLICHER LEISTUNGEN

Slowakische Steuererklärung Typ A und B

69,- €

Anforderung des Formulars E9 (EU-EWR) vom slowakischen Finanzamt

49,- €

Bearbeitung der Antwort auf eine Anfrage des Finanzamtes zur Ergänzung von Informationen

79,- €

Antrag auf Vergabe einer Steuernummer (unbeschränkte Steuerpflicht)

49,- €

Bearbeitung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes

149,- €

Einmalige telefonische Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt über unseren Steuerberater

49,- €

Einmalige Überprüfung des Status Ihrer eingereichten Steuererklärung, falls diese nicht von unserer Gesellschaft eingereicht wurde

49,- €

Finanzonline Databox – dies ist ein Service, bei dem Sie nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung innerhalb eines weiteren Jahres Benachrichtigungen von uns erhalten,
sobald eine Nachricht vom Finanzamt in Ihrem Online-Postfach eingeht.

49,- €

Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Fristverlängerung zur Beantwortung einer Anfrage des österreichischen Finanzamtes zur Ergänzung von Informationen

19,- €

Die Gesellschaft Only Tax, s.r.o. ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Die Preisliste ist gültig ab dem 01.01.2026, Änderungen der Leistungen und Gebühren vorbehalten.

FAQ

Ich arbeite als Pflegekraft in Österreich.

Pflegekräfte in Österreich haben einen spezifischen Steuerstatus.

Slowakische Pflegekräfte, die in Österreich ein Gewerbe (sog. Gewerbe „Personenbetreuung“) betreiben sind keine Angestellten, sondern selbstständig Erwerbstätige – Einzelunternehmerinnen.

Sie besitzen einen österreichischen Gewerbeschein und zahlen Beiträge an die SVA (Sozialversicherung der Selbständigen / SVS). Sie sind verpflichtet, eine österreichische Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihr Nettogewinn 11.693 € (Grenze für das Jahr 2025) übersteigt oder wenn sie Vorauszahlungssteuern oder Boni (z. B. Negativsteuer) zurückerhalten möchten.

Bei Only Tax bemühen wir uns, Ihnen den Prozess Ihrer Steuererklärung und der damit verbundenen Angelegenheiten so weit wie möglich zu vereinfachen.

Unser Vorteil ist unter anderem, dass Sie fast keine Unterlagen vorbereiten müssen. Sie müssen uns Ihre Gehaltsabrechnungen nicht nachweisen. Für die Einreichung der Steuererklärung über uns müssen Sie hauptsächlich unser Kontaktformular online ausfüllen, das Sie auf unserer Website finden oder das wir Ihnen gerne zusenden.

Wenn Sie in der Slowakei steuerlich ansässig sind, benötigen wir von Ihnen auch eine eingereichte slowakische Steuererklärung und das vom Finanzamt bestätigte Formular E9 für das betreffende Jahr. Haben Sie keine slowakische Steuererklärung eingereicht? Haben Sie keine Zeit oder Lust, die Anforderung des Formulars E9 zu erledigen? Kein Problem, wir können uns darum für Sie kümmern. Kontaktieren Sie uns einfach.

Als Selbstständiger, z. B. als Pflegekraft, können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline immer bis zum 30. Juni des Folgejahres einreichen oder, wenn die Steuererklärung in Papierform eingereicht wird, bis zum 30. April.

Ihre einfachen Anfragen beantworten wir selbstverständlich kostenlos. Durch jahrelange Arbeit mit Menschen haben wir verstanden, dass Kunden unterschiedlich sind, deshalb haben wir uns entschieden, uns so anzupassen, dass wir wirklich jedem gerecht werden. Auf unserer Website finden Sie in unserer Preisliste bis zu 4 verschiedene Pakete, aus denen Sie wählen können. Es handelt sich um das Basis-, Komplett-, VIP-Paket und auch ein Spezialpaket. Zu jedem Paket gibt es eine Beschreibung der Leistungen, die im Preis des jeweiligen Pakets enthalten sind. Bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung besteht für Kunden die Möglichkeit, ihr Paket zu ändern.

Für unsere treuen Kunden bieten wir dieses Jahr bis zum 30.06.2026 einen Rabatt von 10 Prozent an.

Im Bereich der österreichischen Steuererklärungen und Familienbeihilfen sind wir bereits seit fast 10 Jahren tätig.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt, dem sogenannten Finanzamt. Bei Bedarf kommuniziert bei uns ein österreichischer Steuerberater für Sie mit dem Finanzamt, was ein großer Vorteil ist.

Der Bereich Steuern ist sehr sensibel, da es sich um die Arbeit mit Ihrem verdienten Geld handelt. Es ist daher wichtig, dass Sie diesen Service jemandem anvertrauen, der in diesem Bereich ein Profi ist und dem Sie gleichzeitig wirklich vertrauen können. Wir arbeiten mit offiziellen Steuerberatern zusammen, sowohl auf slowakischer als auch auf österreichischer Seite.

Nicht jeder Mensch ist ein Technik-Typ. Bei uns benötigen Sie nicht unbedingt eine eingerichtete ID Austria und die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, was Ihnen viel Zeit und Ärger erspart.

Wenn Sie uns Ihre Steuerangelegenheiten anvertrauen, können Sie in Ihrer Steuererklärung die Kosten für unsere erbrachten Dienstleistungen als sogenannte Steuerberatungskosten geltend machen.