Only tax – Ihr Partner für zuverlässige Lösungen bei Ihren internationalen Steuerfragen.
ÖSTERREICHISCHE FAMILIENBEIHILFE

PREISLISTE ZUSÄTZLICHER LEISTUNGEN
69,- €
Anforderung des Formulars E9 (EU-EWR) vom slowakischen Finanzamt
49,- €
Bearbeitung der Antwort auf eine Anfrage des Finanzamtes zur Ergänzung von Informationen
79,- €
Antrag auf Vergabe einer Steuernummer (unbeschränkte Steuerpflicht)
49,- €
Bearbeitung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes
149,- €
Einmalige telefonische Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt über unseren Steuerberater
49,- €
Einmalige Überprüfung des Status Ihrer eingereichten Steuererklärung, falls diese nicht von unserer Gesellschaft eingereicht wurde
49,- €
Finanzonline Databox – dies ist ein Service, bei dem Sie nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung innerhalb eines weiteren Jahres Benachrichtigungen von uns erhalten,
sobald eine Nachricht vom Finanzamt in Ihrem Online-Postfach eingeht.
49,- €
Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Fristverlängerung zur Beantwortung einer Anfrage des österreichischen Finanzamtes zur Ergänzung von Informationen
19,- €
Die Gesellschaft Only Tax, s.r.o. ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die Preisliste ist gültig ab dem 01.01.2026, Änderungen der Leistungen und Gebühren vorbehalten.
FAQ
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung der österreichischen Familienbeihilfe eine Voraussetzung für die Geltendmachung des Steuerbonus Familienbonus Plus in der Steuererklärung ist.
Anspruch haben Personen, die Kinder haben, in Österreich arbeiten und somit dort Steuern und Sozialabgaben leisten. Der Anspruch auf die Beihilfe entsteht in dem Monat, in dem der Elternteil in Österreich sozialversichert ist, und zwar bereits ab dem ersten Tag des Monats.
Die österreichische Familienbeihilfe können auch selbstständig Erwerbstätige, also Gewerbetreibende, sowie Personen beziehen, die Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Kinderbetreuungsgeld oder sogar eine Rente aus Österreich erhalten.
Die österreichische Familienbeihilfe kann bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Genehmigung der österreichischen Familienbeihilfe die Hauptvoraussetzung für die Geltendmachung des Steuerbonus Familienbonus Plus in der Steuererklärung ist.
Wenn Sie in Österreich Familienbeihilfe beantragen möchten, müssen Sie zunächst einen Antrag beim zuständigen Finanzamt Österreich einreichen und mehrere Dokumente vorlegen. Dazu gehören beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes, eine Bestätigung über den Besuch des Kindergartens oder der Schule, eine Bestätigung über den gemeinsamen Familienwohnsitz und, falls der Antragsteller eine geschiedene Person ist, auch das Scheidungsurteil.
Füllen Sie unser kurzes Online-Formular aus, und wir kümmern uns um alles. Wir weisen Ihnen einen Ansprechpartner zu, der Sie anschließend wegen der Zusendung weiterer erforderlicher Dokumente kontaktieren und Sie über das weitere Vorgehen informieren wird.
Nach dem Ausfüllen unseres Online-Formulars auf unserer Webseite werden wir Sie praktisch umgehend kontaktieren, und Ihr Antrag auf österreichische Familienbeihilfe wird innerhalb weniger Werktage bearbeitet.
Nach Einreichung Ihres Antrags und dessen Übermittlung an das österreichische Finanzamt dauert die weitere Bearbeitung dieses Antrags jedoch in der Regel länger, und zwar bis zu mehrere Monate.
Die gesetzlich vorgesehene Höchstfrist beträgt 6 Monate, ist jedoch sehr individuell. Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags „auf österreichischer Seite“ hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter des österreichischen Finanzamts ab und ist sehr individuell. Diese Dauer kann kürzer, aber auch länger sein. Daher empfehlen wir Ihnen, uns so früh wie möglich zu kontaktieren, falls Sie einen Antrag auf Familienbeihilfe stellen möchten.
Im Bereich der österreichischen Steuererklärungen und Familienbeihilfen sind wir bereits seit fast 10 Jahren tätig.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt, dem sogenannten Finanzamt. Bei Bedarf kommuniziert bei uns ein österreichischer Steuerberater für Sie mit dem Finanzamt, was ein großer Vorteil ist.
Der Bereich Steuern ist sehr sensibel, da es sich um die Arbeit mit Ihrem verdienten Geld handelt. Es ist daher wichtig, dass Sie diesen Service jemandem anvertrauen, der in diesem Bereich ein Profi ist und dem Sie gleichzeitig wirklich vertrauen können. Wir arbeiten mit offiziellen Steuerberatern zusammen, sowohl auf slowakischer als auch auf österreichischer Seite.
Nicht jeder Mensch ist ein Technik-Typ. Bei uns benötigen Sie nicht unbedingt eine eingerichtete ID Austria und die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, was Ihnen viel Zeit und Ärger erspart.
Wenn Sie uns Ihre Steuerangelegenheiten anvertrauen, können Sie in Ihrer Steuererklärung die Kosten für unsere erbrachten Dienstleistungen als sogenannte Steuerberatungskosten geltend machen.
Sie können uns auf verschiedene Weisen kontaktieren:
- Telefonisch – Rufen Sie einfach unsere Telefonnummer 00421917048109 an, und wir geben Ihnen gerne alle notwendigen Informationen oder vereinbaren einen Beratungstermin.
- Per E-Mail – Sie können uns an unsere E-Mail-Adresse office@onlytax.sk schreiben, und wir werden uns so schnell wie möglich mit einer Antwort bei Ihnen melden oder das weitere Vorgehen besprechen.
Neben den traditionellen Kommunikationswegen finden Sie uns auch in den sozialen Medien. Wir sind aktiv auf Facebook, Instagram und LinkedIn, wo wir regelmäßig nützliche Informationen und Neuigkeiten teilen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns auch über Nachrichten auf diesen Plattformen kontaktieren, und wir werden uns gerne bei Ihnen melden.
Wir sind flexibel und passen uns Ihnen an, um die geeignetste Art der Kommunikation zu finden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind für Sie da!

