Only tax – Ihr Partner für zuverlässige Lösungen bei Ihren internationalen Steuerfragen
STEUERRÜCKERSTATTUNG AUS ÖSTERREICH (Angestellte)
Wir bieten Ihnen 4 Pakete an:
Komplett
199,- €
Für unsere Dienstleistungen zahlen Sie uns erst nach Genehmigung Ihrer Steuererklärung durch die österreichische Behörde.
SPEZIALPAKET
Mindestgebühr
€ 99,-
Vorauszahlung (nach Antragstellung)
PREISLISTE ZUSÄTZLICHER LEISTUNGEN
69,- €
Anforderung des Formulars E9 (EU-EWR) vom slowakischen Finanzamt
49,- €
Bearbeitung der Antwort auf eine Anfrage des Finanzamtes zur Ergänzung von Informationen
79,- €
Einreichung eines Antrags auf Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit
49,- €
Bearbeitung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes
149,- €
Einmalige telefonische Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt über unseren Steuerberater
49,- €
Einmalige Überprüfung des Status Ihrer eingereichten Steuererklärung, falls diese nicht von unserer Gesellschaft eingereicht wurde
49,- €
Finanzonline Databox – dies ist ein Service, bei dem Sie nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung innerhalb eines weiteren Jahres Benachrichtigungen von uns erhalten, sobald eine Nachricht vom Finanzamt in Ihrem Online-Postfach eingeht.
49,- €
Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Fristverlängerung zur Beantwortung einer Anfrage des österreichischen Finanzamtes zur Ergänzung von Informationen
19,- €
Die Gesellschaft Only Tax, s.r.o. ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die Preisliste ist gültig ab dem 01.01.2026, Änderungen der Leistungen und Gebühren vorbehalten.
FAQ
Jeder, der in den letzten 5 Jahren in Österreich gearbeitet hat, also konkret in den Jahren 2020 bis 2024, kann einen Antrag auf Steuerrückerstattung stellen. Voraussetzung ist selbstverständlich ein Arbeitsverhältnis in Österreich während der genannten Jahre.
Haben Sie nicht das ganze Jahr in Österreich gearbeitet? Sind Sie z.B. Saisonarbeiter? Sie haben trotzdem Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass Sie eine Steuerrückerstattung beantragen können, auch wenn Sie derzeit nicht mehr in Österreich arbeiten oder sich dort aufhalten. Und Sie können dies bis zu 5 Jahre rückwirkend tun.
ACHTUNG! Die Steuererklärung für das Jahr 2020 können Sie nur noch bis zum 31.12.2025 einreichen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns daher bitte so schnell wie möglich. Haben Sie Interesse, Ihre Steuererklärung über uns einzureichen? Füllen Sie unser Online-Formular aus, und wir kümmern uns um den Rest, damit Sie so wenig Aufwand wie möglich haben.
Eine Steuerrückerstattung für das Jahr 2025 können Sie als Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2026 beantragen. Wir können diese Dienstleistung für Sie praktisch ab dem 1.3.2026 erbringen. Ihr Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, Ihre Unterlagen bis zum 28.2. an das österreichische Finanzamt zu übermitteln. Deshalb warten wir immer noch ungeduldig auf dieses Datum, da es vorkommen kann, dass einige Ihrer Gehaltsabrechnungen von Ihrem Arbeitgeber später an das Finanzamt geliefert werden, was die Höhe Ihrer Steuerrückerstattung beeinflussen könnte.
Bei Only Tax bemühen wir uns, Ihnen den Prozess Ihrer Steuererklärung und der damit verbundenen Angelegenheiten so weit wie möglich zu vereinfachen.
Einer unserer Vorteile ist unter anderem, dass Sie fast keine Unterlagen vorbereiten müssen. Sie brauchen uns Ihre Gehaltsabrechnungen nicht nachzuweisen. Für die Einreichung der Steuererklärung über uns müssen Sie lediglich unser Online-Kontaktformular ausfüllen, das Sie auf unserer Website finden oder das wir Ihnen gerne zusenden.
Wenn Sie in der Slowakei steuerlich ansässig sind, benötigen wir von Ihnen auch eine eingereichte slowakische Steuererklärung und das vom Finanzamt bestätigte Formular E9 für das betreffende Jahr. Haben Sie keine slowakische Steuererklärung eingerichtet oder das E9 Formular beantragt? Gerne übernehmen auch das wir für Sie.
Ja, bei uns ist es möglich, eine Steuererklärung auch ohne eingerichtete ID Austria einzureichen.
Mithilfe eines österreichischen Steuerberaters können wir Ihre Steuererklärung auch ohne die sogenannte Zweifaktor-Authentifizierung bearbeiten. Darüber hinaus können Sie die Kosten für die Bearbeitung der Steuererklärung in dieser Steuererklärung geltend machen.
Wir kommunizieren mit Ihnen, bis über Ihre eingereichte Steuererklärung seitens der österreichischen Behörde entschieden wurde.
Im Bereich der österreichischen Steuererklärungen und Familienbeihilfen sind wir bereits seit fast 10 Jahren tätig.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Kommunikation mit dem österreichischen Finanzamt. Bei Bedarf kommuniziert ein österreichischer Steuerberater in Ihrem Namen mit dem Finanzamt, was ein großer Vorteil ist.
Der Bereich Steuern ist sehr sensibel, da es um die Arbeit mit Ihrem verdienten Geld geht. Es ist daher wichtig, dass Sie diesen Service jemandem anvertrauen, der in diesem Bereich ein Profi ist und dem Sie wirklich vertrauen können. Wir arbeiten mit offiziellen Steuerberatern sowohl auf slowakischer als auch auf österreichischer Seite zusammen.
Nicht jeder Mensch ist ein Technik-Typ. Bei uns benötigen Sie nicht zwingend ein eingerichtetes ID Austria und die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, was Ihnen viel Zeit und Mühe erspart.
Wenn Sie uns Ihre Steuerangelegenheiten anvertrauen, können Sie in Ihrer Steuererklärung die Kosten für unsere erbrachten Dienstleistungen als sogenannte Steuerberatungskosten geltend machen.
Ihre einfachen Fragen beantworten wir selbstverständlich kostenlos. Durch jahrelange Arbeit mit Menschen haben wir verstanden, dass Kunden unterschiedlich sind, weshalb wir uns entschieden haben, uns so anzupassen, dass wir wirklich jedem gerecht werden. Auf unserer Website finden Sie in unserer Preisliste bis zu 4 verschiedene Pakete, aus denen Sie wählen können. Es handelt sich um das Basis-, Komplett-, VIP-Paket sowie ein Spezialpaket. Zu jedem Paket gibt es eine Beschreibung der Leistungen, die im Preis des jeweiligen Pakets enthalten sind. Bis zur Einreichung der Steuererklärung besteht für Kunden die Möglichkeit, ihr Paket zu ändern.
Für unsere treuen Kunden bieten wir dieses Jahr bis zum 30.06.2026 einen Rabatt von 10 Prozent an.
Ja, in der Praxis kann es vorkommen, dass Ihnen das österreichische Finanzamt nach Einreichung der Steuererklärung ein sogenanntes Ergänzungsersuchen zusendet, was im Wesentlichen eine Aufforderung zur Ergänzung von Unterlagen bzw. weiteren Informationen ist.
Ob das österreichische Finanzamt diese Unterlagen anfordert oder nicht, lässt sich nicht im Voraus bestimmen. Wichtig ist zu beachten, dass jede solche Aufforderung zur Ergänzung von Informationen eine bestimmte Frist hat, also ein konkretes Datum, bis zu dem dem Finanzamt geantwortet werden muss. Diese Frist kann bei Bedarf über uns gegen Gebühr auch verlängert werden.
Sollte das österreichische Finanzamt noch weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren und die weiteren Schritte mit Ihnen abstimmen.
Die Höhe Ihrer Steuerüberzahlung oder der sogenannten Steuerrückerstattung wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Dies sind hauptsächlich die Höhe Ihrer Einkünfte in Österreich, die Höhe der Einkünfte außerhalb Österreichs (z.B. in der Slowakei), die Höhe der Steuern, die Ihr Arbeitgeber in Österreich für Sie abgeführt hat, Ihre Ausgaben, die Sie bei der Arbeit in Österreich hatten, die Anzahl Ihrer Kinder, der Arbeitsweg, Steuerboni und vieles mehr. Bei uns können wir Ihnen bereits vor Einreichung der Steuererklärung genau sagen, auf welchen konkreten Betrag der Steuerrückerstattung Sie Anspruch haben.
Nach dem Ausfüllen unseres Online-Formulars werden wir Sie bei Unklarheiten umgehend telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Ihre Steuererklärung wird von uns innerhalb weniger Werktage bearbeitet.
Nach der Einreichung Ihrer Steuererklärung und deren Übermittlung an das österreichische Finanzamt dauert die weitere Bearbeitung dieses Antrags in der Regel einige Tage bis Wochen.
Die gesetzlich vorgesehene maximale Frist beträgt 6 Monate und ist sehr individuell. Die Bearbeitungszeit Ihrer Steuern „auf österreichischer Seite“ hängt oft vom jeweiligen Mitarbeiter des österreichischen Finanzamtes ab. Diese Frist kann kürzer, aber auch länger sein.
Gegenstand der Steuer eines slowakischen Residenten ist gemäß dem geltenden Einkommensteuergesetz das Einkommen, das aus Quellen im Gebiet der Slowakei sowie aus Quellen im Ausland, dem sogenannten weltweiten Einkommen, stammt.
Aus diesem Grund ist es notwendig, in der Slowakei eine Steuererklärung zu erstellen und einzureichen, auch wenn sich daraus eine Steuer von null ergibt.
Ja. Sehr oft verlangt das österreichische Finanzamt eine Bestätigung Ihrer weltweiten Einkünfte, dabei handelt es sich um das sogenannte Formular E9. Dieses wird Ihnen vom slowakischen Finanzamt als bestätigtes Formular ausgestellt, jedoch nur auf Grundlage einer eingereichten slowakischen Steuererklärung. Dieses Formular ist eine obligatorische Anlage zum Antrag auf Steuerrückerstattung aus Österreich, wenn Sie einen ständigen Wohnsitz in der Slowakei haben. Das österreichische Finanzamt überprüft nämlich mittels dieses Formulars die Höhe Ihrer Einkünfte aus anderen EU-Ländern.
Es kann auch vorkommen, dass das österreichische Finanzamt das E9-Formular Ihres Ehepartners oder Partners anfordern kann, und zwar in Fällen, in denen wir in der Steuererklärung einen Steuerbonus für Alleinverdiener beantragen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Anforderung des Formulars E9 vom slowakischen Finanzamt oder sogar bei der Einreichung einer slowakischen Steuererklärung? Wir erledigen das für Sie, kontaktieren Sie uns einfach kontaktieren.
Sie können uns auf verschiedene Weisen kontaktieren:
- Telefonisch – Rufen Sie einfach unsere Telefonnummer 00421917048109 an, und wir geben Ihnen gerne alle notwendigen Informationen oder vereinbaren einen Beratungstermin.
- Per E-Mail – Sie können uns an unsere E-Mail-Adresse office@onlytax.sk schreiben, und wir werden uns so schnell wie möglich mit einer Antwort bei Ihnen melden oder das weitere Vorgehen besprechen.
Neben den traditionellen Kommunikationswegen finden Sie uns auch in den sozialen Medien. Wir sind aktiv auf Facebook, Instagram und LinkedIn, wo wir regelmäßig nützliche Informationen und Neuigkeiten teilen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns auch über Nachrichten auf diesen Plattformen kontaktieren, und wir werden uns gerne bei Ihnen melden.
Wir sind flexibel und passen uns Ihnen an, um den am besten geeigneten Kommunikationsweg zu finden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und sind für Sie da!

